Allgemeine Bedingungen

Letzte Änderung: 27.01.2026

 

  1. Der maximale Abstand der Angel beim Karpfenangeln beträgt etwa 5 Meter links oder rechts vom Sitzplatz oder Zelt.
  2. Diese Angelerlaubnis berechtigt zum Angeln mit maximal 2 Ruten in den Stadtgräben von Ravenstein.
  3. Für die Stadtgräben ist ausschließlich die Angelerlaubnis des HSV „de Pollepel“ gültig.
  4. Der Vispas berechtigt nicht zum Angeln in den Stadtgräben.
  5. Die Angelerlaubnis des HSV „de Pollepel“ muss bei der ersten Aufforderung durch die vom HSV „de Pollepel“ benannten Kontrolleure vorgezeigt werden. Diese Kontrolleure können sich mittels eines Kontrolleursausweises ausweisen.
  6. Das Angeln im Schlossgraben in der Nähe des Pflegeheims „De Valkenburcht“ ist verboten.
  7. Darüber hinaus gelten alle gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen der Regierung und der Gemeinde Oss.
  8. Es ist nicht gestattet, Angelwettbewerbe ohne schriftliche Genehmigung des Vorstands des HSV „de Pollepel“ durchzuführen.
  9. Das Parken von Autos auf Wegen und öffentlichen Grünflächen ist strengstens verboten.
  10. Wohnwagen am Angelplatz
  11. Beim Angeln ist es Pflicht, mindestens eine kleine Abhakmatte mitzuführen und beim Landen großer Fische einen Kescher zu benutzen! Beim Angeln auf Raubfische ist es außerdem verpflichtend, stets eine Abhakmatte und eine Lösezange mitzuführen!
  12. Das Angeln auf Raubfisch (Hecht, Barsch und Zander) mit toten Köderfischen und Kunstködern ist vom 1. April bis einschließlich 31. Mai verboten. Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist generell verboten.
  13. Es ist verboten, Fische (unabhängig von der Art) aus dem Gewässer mitzunehmen.
  14. Nachtangeln ist für Mitglieder bis zum 31.12.2026 erlaubt. Ab 2027 nur noch gegen zusätzliche Gebühr für das Nachtangeln.
  15. Mit einer Tageserlaubnis ist Nachtangeln nicht gestattet.
  16. Seit dem 1. Oktober 2012 sind die Einschränkungen für das Nachtangeln (Artikel 7, Absatz 1 der Binnenfischereiordnung) aufgehoben.
  17. Belästigungen der Umgebung führen jedoch unweigerlich zum Entzug der Erlaubnis. Die Ruhe der Nachbarschaft darf keinesfalls beeinträchtigt werden. Stellen Sie daher beim Karpfenangeln die Bissanzeiger nicht zu laut ein.
  18. Das Campieren rund um die Gräben ist nicht erlaubt (Gesetz über die Freizeitgestaltung im Freien). Wildes Campen wird mit einer Geldstrafe geahndet. Darüber hinaus findet auch Artikel 11 Anwendung. Ein normaler Angel-Schirm oder ein einfaches Schutzzelt ist jedoch erlaubt.
  19. Es ist verboten, Karpfen oder Graskarpfen zu besitzen oder mitzunehmen. Die Aufbewahrung von Karpfen oder Graskarpfen in einem Setzkescher ist untersagt. Gefangene (Gras-)Karpfen müssen – gegebenenfalls nach Registrierung – unverzüglich in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden, aus dem sie gefangen wurden.
  20. Beim Karpfenangeln ist die Verwendung einer geeigneten Abhakmatte sowie eines ausreichend großen Keschers verpflichtend.
  21. Beim Karpfenangeln sind sogenannte fischsichere Montagen zu verwenden, bei denen der Fisch im Falle eines Schnurbruchs das Blei und gegebenenfalls die Hauptschnur verlieren kann. Systeme, bei denen bei jedem Biss das Blei abgeworfen wird (Drop-off-Systeme), werden jedoch wegen möglicher Umweltverschmutzung abgeraten.
  22. Es ist nicht gestattet, (Futter-)Angelplätze zu beanspruchen oder zu reservieren.
  23. Offenes Feuer rund um die Gräben ist verboten.
  24. Räumen Sie stets Ihren Müll auf und werfen Sie kein Angelmaterial wie Angelschnüre usw. ins oder um das Wasser. Enten und andere Wassertiere können sich darin verfangen.
  25. Eine begrenzte Anzahl von Ruderbooten ist erlaubt (nach schriftlicher Genehmigung des Vorstands des HSV „de Pollepel“).
  26. Alle Boote müssen ordentlich gepflegt und rechtzeitig von Wasser im Innenraum befreit werden, andernfalls müssen sie vom Eigentümer entfernt werden.
  27. Das Aussetzen von Fischen in den Stadtgräben ist nicht gestattet, auch nicht von (kranken) Teichfischen, wegen der Gefahr von Krankheitsübertragungen.
  28. Alle Mitglieder tragen dazu bei, das Gewässer sauber zu halten.
  29. Jährlich wird eine Versammlung einberufen, bei der der Vorstand hofft, dass alle Mitglieder anwesend sind, um über die bisherige Politik sowie über mögliche zukünftige Maßnahmen mitzusprechen.
  30. Der Vorstand des HSV „de Pollepel“ erwartet, dass Sie sich in jeder Hinsicht wie ein echter Sportangler verhalten. Schwere Verstöße gegen die mit der Angelerlaubnis des HSV „de Pollepel“ verbundenen Bedingungen können nach Ermessen des Vorstands zum Entzug der Erlaubnis führen.

Der Vorstand wünscht Ihnen allen ein großartiges Sportangeljahr mit selbstverständlich schönen Fängen.

HSV „de Pollepel“